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Winterdienst: Wer muss räumen und streuen?

Schnee und Glätte sind für Eigentümer und Hausverwaltungen ein Haftungsthema. Hier steht in Kürze, wer verantwortlich ist und was bei einem Dienstleister gilt. Das ist keine Rechtsberatung.

Wer ist verantwortlich?

Zunächst sind die Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, den Zugang zum Haus und in der Regel auch den Gehweg davor von Schnee und Eis freizuhalten. Städte und Gemeinden übertragen diese Pflicht in ihren Satzungen auf die Anlieger. Die genauen Regeln stehen in der Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Bei Unklarheiten hilft die Stadtverwaltung.

Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?

Werktags gilt meist ein Zeitraum von etwa 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht oft ein bis zwei Stunden später. Die Zeiten legt jede Kommune selbst fest. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden, bei Glätte wird gestreut.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Üblich sind Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist in vielen Satzungen aus Umweltgründen für Privatflächen verboten oder eingeschränkt. Auch hier gilt: Die örtliche Satzung entscheidet.

Kann man die Pflicht übertragen?

  • Auf Mieter nur, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist. Ein Aushang im Treppenhaus reicht nicht.
  • Auf einen Dienstleister oder eine Hausverwaltung ja, aber die Verantwortung gegenüber den Mietern bleibt beim Eigentümer. Er muss prüfen, ob der Winterdienst tatsächlich erledigt wird.

Was passiert bei Versäumnissen?

Es können Bußgelder drohen. Stürzt jemand, kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt häufig ein, aber nicht bei jedem Verstoß.

Worauf Hausverwaltungen bei einem Dienstleister achten sollten

  • klar festgelegte Flächen, Zeiten und Einsatzbeginn
  • schriftlicher Vertrag für die Saison
  • Nachweis der Einsätze
  • feste Ansprechperson für Rückfragen

Quelle: Stiftung Warentest, Winterdienst: wer schippen muss, wer haftet

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter räumen?

Nur wenn der Mietvertrag es ausdrücklich vorsieht. Sonst ist der Vermieter zuständig.

Bin ich als Eigentümer aus der Haftung, wenn ich eine Firma beauftrage?

Nein. Sie bleiben gegenüber Ihren Mietern verantwortlich und sollten die Ausführung prüfen.

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