Kleinreparaturen: Was dazugehört und wer sie bezahlt
Ein tropfender Hahn, ein klemmendes Türschloss, eine defekte Steckdose: Kleinreparaturen fallen im Alltag ständig an. Hier steht, was dazu zählt, wer zahlt und wie ein Hausmeisterservice hilft. Das ist keine Rechtsberatung.
Was sind Kleinreparaturen?
Gemeint sind kleine Instandsetzungen an Teilen, die man häufig benutzt. Dazu zählen Installationen für Strom, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Fenster- und Türverschlüsse und Verschlüsse von Fensterläden.
Wer zahlt grundsätzlich?
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für Reparaturen in der Mietwohnung. Eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann die Kosten kleiner Reparaturen auf den Mieter übertragen, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Was gilt für die Kleinreparaturklausel?
- Sie betrifft nur Teile, auf die der Mieter häufig zugreift.
- Sie braucht eine Obergrenze pro Reparatur. Genannt werden meist etwa 75 bis 100 Euro.
- Auch pro Jahr muss es eine Grenze geben, üblich sind rund 200 bis 250 Euro, alternativ etwa 6 bis 8 Prozent der Jahresmiete.
- Der Mieter darf nicht verpflichtet werden, Reparaturen selbst auszuführen.
- Wird die Einzelgrenze überschritten, zahlt der Vermieter die gesamte Rechnung.
Was gehört nicht dazu?
- größere Reparaturen, vor allem an Wasser-, Gas- und Stromleitungen
- Verschleiß, den der Mieter nicht verursacht hat
- Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat, trägt er in der Regel selbst, unabhängig von der Klausel
Im Einzelfall entscheiden Gerichte unterschiedlich. Bei Streit hilft ein Mieterverein, ein Eigentümerverband oder ein Rechtsanwalt.
Wie hilft ein Hausmeisterservice?
Für Vermieter und Hausverwaltungen lohnt sich ein fester Ansprechpartner für kleine Reparaturen und Instandhaltung. Mieter melden einen Mangel, der Hausmeisterdienst kümmert sich um den Termin, die Ausführung und die Dokumentation. Das spart Abstimmung und hält das Objekt in Ordnung. Welche Arbeiten wir im Einzelfall übernehmen, klären wir bei der Anfrage.
Tipps für Hausverwaltungen
- Meldewege klar festlegen, zum Beispiel Telefon, E-Mail oder WhatsApp.
- Kleine Mängel schnell beheben, bevor Folgeschäden entstehen.
- Jede Reparatur mit Datum, Ort und Kosten dokumentieren.
- Bei größeren Arbeiten oder Gewerken, die Fachbetrieben vorbehalten sind, den passenden Fachbetrieb beauftragen.
Quelle: fachanwalt.de, Kleinreparaturen im Mietrecht
Häufige Fragen
Dürfen Sie jede Reparatur ausführen?
Nein. Arbeiten an Gas, Strom oder Heizung gehören zum Teil in die Hand zugelassener Fachbetriebe. Wir sagen Ihnen, was wir selbst übernehmen und wann ein Fachbetrieb nötig ist.
Gibt es feste Preise für Kleinreparaturen?
Das hängt von Art und Aufwand ab. Wir nennen Ihnen den Preis vorher oder vereinbaren einen Stundensatz.