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Haushaltsreinigung: Was dazugehört und was Sie steuerlich geltend machen können

Wohnung oder Haus regelmäßig reinigen zu lassen, spart Zeit. Hier steht, was dazugehört, wie Sie sich vorbereiten und wie die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können.

Regelmäßig oder einmalig?

Eine regelmäßige Reinigung, zum Beispiel wöchentlich oder alle zwei Wochen, hält den Haushalt dauerhaft in Ordnung. Eine einmalige Reinigung bietet sich an vor einem Umzug, nach einer Renovierung, nach einem Auszug oder wenn die letzte gründliche Reinigung lange zurückliegt.

Was gehört in der Regel dazu?

  • Böden saugen und wischen
  • Küche reinigen, auch Arbeitsflächen, Spüle und außen am Herd
  • Bad und WC reinigen
  • Staub wischen auf Möbeln und Fensterbänken
  • Spiegel und Glasflächen
  • Müll entsorgen und Betten beziehen, wenn das vereinbart ist

Was genau gemacht wird, legen Sie vorher fest. Besondere Wünsche wie Backofen, Kühlschrank oder Fenster sollten Sie gleich nennen, damit sie im Preis stehen.

Wie Sie sich vorbereiten

  • Persönliche Gegenstände und Wertsachen wegräumen.
  • Böden und Flächen so weit frei machen, dass sie erreichbar sind.
  • Hinweise zu empfindlichen Oberflächen geben, zum Beispiel Naturstein oder Holzböden.
  • Klären, wie der Zugang funktioniert, zum Beispiel Schlüsselübergabe oder Anwesenheit.

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Wer eine Reinigungsfirma für den eigenen Haushalt beauftragt, kann einen Teil der Kosten von der Einkommensteuer abziehen. Nach § 35a Einkommensteuergesetz sind es 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro Ermäßigung pro Jahr. Das gilt auch für Gartenpflege und Winterdienst auf dem Grundstück.

Was dafür nötig ist

  • eine ordentliche Rechnung, in der die Arbeitskosten getrennt ausgewiesen sind
  • unbare Zahlung, zum Beispiel per Überweisung
  • Rechnung und Zahlungsnachweis aufbewahren

Materialkosten zählen nicht dazu. Das ist keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe die Ermäßigung für Sie gilt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Quelle: ImmoScout24, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Stand 4. Mai 2026

Häufige Fragen

Muss ich bei der Reinigung zu Hause sein?

Nicht unbedingt. Viele Kunden übergeben einen Schlüssel oder vereinbaren einen anderen Zugang. Das besprechen wir vorher.

Bringen Sie Reinigungsmittel und Geräte mit?

Das klären wir im Angebot, damit Sie vorher wissen, was enthalten ist.

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