Garten- und Außenpflege im Jahresverlauf
Ein gepflegter Außenbereich entsteht durch kleine Aufgaben zur richtigen Zeit. Hier steht, was im Lauf des Jahres anfällt und was beim Heckenschnitt zu beachten ist.
Frühjahr: Aufräumen und Neustart
- Laub, Zweige und Winterreste entfernen
- Beete säubern und lockern
- Sträucher und Gräser zurückschneiden
- Rasen erstmals mähen, bei Bedarf vertikutieren und düngen
- Wege, Terrassen und Zäune auf Winterschäden prüfen
Sommer: Pflege und Wasser
- Rasen regelmäßig mähen und bei Trockenheit gründlich wässern
- Unkraut in Beeten und Fugen entfernen
- Hecken und Sträucher in Form schneiden
- Verblühtes entfernen und Pflanzen gießen
Herbst: Vorbereiten und Laub
- Laub regelmäßig von Rasen, Wegen und Dachrinnen entfernen
- Beete abräumen und Stauden zurückschneiden
- Empfindliche Pflanzen vor Frost schützen
- Wasserleitungen im Außenbereich entleeren
Winter: Sicherheit und Ruhe
Im Winter steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Wege, Zufahrten und Treppen müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Wie das geregelt ist, steht in unserem Ratgeber zum Winterdienst.
Heckenschnitt: Was das Gesetz sagt
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt brütende Vögel. Starke Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken sind in der Zeit vom 1. März bis 30. September deshalb grundsätzlich nicht erlaubt. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, der nur den Zuwachs des Jahres entfernt, bleibt erlaubt. Auf Nester und brütende Vögel muss in jedem Fall geachtet werden. Genaue Regeln können regional abweichen.
Steuerlich absetzbar
Auch Gartenpflege durch einen Dienstleister kann als haushaltsnahe Dienstleistung gelten. Näheres steht im Ratgeber zur Haushaltsreinigung.
Wann sich ein Dienstleister lohnt
- bei großen Außenanlagen und Wohnanlagen
- wenn Zeit oder Geräte fehlen
- wenn die Pflege regelmäßig und zuverlässig erfolgen soll
- bei Hausverwaltungen, die mehrere Objekte betreuen
Häufige Fragen
Wie oft muss der Rasen gemäht werden?
Das hängt von Jahreszeit und Wachstum ab. Im Sommer ist meist ein wöchentlicher Schnitt nötig, im Frühjahr und Herbst seltener.
Kann ich Gartenpflege im Jahresvertrag buchen?
Ja. Für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte ist ein fester Pflegeplan über das Jahr üblich. Das klären wir bei der Besichtigung.